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Polizeiseelsorge Magdeburg
wir sind da, wenn Sie down sind |
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POLIZEIPFARRER - Was ist das und was darf er?
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- Polizeipfarrer sind keine Polizeivollzugsbeamte, sondern Kirchenbeamte.
Ihre Arbeit wird aus kirchlichen Mitteln finanziert und sie unterstehen einer
kirchlichen Dienstaufsicht. Damit sind sie unabhängig und nicht rechenschaftspflichtig
gegenüber den Behörden der Innenministerien.
- Polizeipfarrer sind ausgebildete Theologen und müssen über eine mehrjährige
Berufserfahrung und zusätzliche Qualifizierungen zu den Themen "Lebenskrisen - Leid -
Tod - Trauer" verfügen. Einige Polizeipfarrer sind selber ehemalige Polizisten oder
Feuerwehrleute, andere haben sich in Kursen und Fortbildungen, z.B. an der
Polizeiführungsakademie in Hiltrup oder den Notfallseelsorge-Instituten, auf ihren
Dienst vorbereitet.
- Polizeipfarrer unterliegen wie alle Seelsorger einer besonderen Schweigepflicht, also der höchsten Form des zeugnisverweigerungsrechtes.
Sie sind Ansprechpartner für alle Polizisten, unabhängig von deren Religionszugehörigkeit und Weltanschauung.
- Polizeipfarrer haben in Abstimmung mit der jeweiligen Behördenleitung freien Zugang zu den Dienstobjekten. Bei der Begleitung von Beamten bei Geschlossenen Einsätzen
dürfen sie Einsatzkleidung tragen, allerdings ohne hoheitliche Abzeichen und mit der
Aufschrift Polizeiseelsorger.
- Die Arbeit der Polizeipfarrer im Land Sachsen-Anhalt wird begleitet durch den
Polizeiseelsorge-Beirat. In diesem Beirat ist jede Polizeidirektion und jede weitere
polizeiliche Einrichtung mit dem zuständigen Seelsorger sowie einem Beamten oder
Bediensteten der Polizei vertreten. Der Beirat begleitet auch die Seminare der
Polizeiseelsorge sowie den berufsethischen Unterricht an der Landespolizeischule
in Aschersleben. Im Intranet der Landespolizei informiert eine eigene Seite über
die Arbeit des Polizeiseelsorge-Beirates.
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