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Polizeiseelsorge Magdeburg

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Stern der Polizeiseelsorge


    POLIZEIPFARRER - Was ist das und was darf er?

     
    • Polizeipfarrer sind keine Polizeivollzugsbeamte, sondern Kirchenbeamte. Ihre Arbeit wird aus kirchlichen Mitteln finanziert und sie unterstehen einer kirchlichen Dienstaufsicht. Damit sind sie unabhängig und nicht rechenschaftspflichtig gegenüber den Behörden der Innenministerien.
    • Polizeipfarrer sind ausgebildete Theologen und müssen über eine mehrjährige Berufserfahrung und zusätzliche Qualifizierungen zu den Themen "Lebenskrisen - Leid - Tod - Trauer" verfügen. Einige Polizeipfarrer sind selber ehemalige Polizisten oder Feuerwehrleute, andere haben sich in Kursen und Fortbildungen, z.B. an der Polizeiführungsakademie in Hiltrup oder den Notfallseelsorge-Instituten, auf ihren Dienst vorbereitet.
    • Polizeipfarrer unterliegen wie alle Seelsorger einer besonderen Schweigepflicht, also der höchsten Form des zeugnisverweigerungsrechtes.
      Sie sind Ansprechpartner für alle Polizisten, unabhängig von deren Religionszugehörigkeit und Weltanschauung.
    • Polizeipfarrer haben in Abstimmung mit der jeweiligen Behördenleitung freien Zugang zu den Dienstobjekten. Bei der Begleitung von Beamten bei Geschlossenen Einsätzen dürfen sie Einsatzkleidung tragen, allerdings ohne hoheitliche Abzeichen und mit der Aufschrift Polizeiseelsorger.
    • Die Arbeit der Polizeipfarrer im Land Sachsen-Anhalt wird begleitet durch den Polizeiseelsorge-Beirat. In diesem Beirat ist jede Polizeidirektion und jede weitere polizeiliche Einrichtung mit dem zuständigen Seelsorger sowie einem Beamten oder Bediensteten der Polizei vertreten. Der Beirat begleitet auch die Seminare der Polizeiseelsorge sowie den berufsethischen Unterricht an der Landespolizeischule in Aschersleben. Im Intranet der Landespolizei informiert eine eigene Seite über die Arbeit des Polizeiseelsorge-Beirates.
     
polizeiseelsorge@ek-md.de